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Führerschein für Elektroroller — Was Sie wissen müssen

Welchen Führerschein brauchen Sie wirklich? Wir erklären die Regelungen für alle Geschwindigkeitsklassen — von 6 bis 45 km/h — verständlich und auf den Punkt.

Aktualisiert am 15. Februar 2026 • Von Elektroroller Futura

Die Frage „Brauche ich einen Führerschein für einen Elektroroller?“ ist eine der häufigsten, die uns gestellt wird. Und die Antwort ist nicht immer einfach — denn sie hängt von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs, Ihrem Geburtsdatum und der Art des Rollers ab.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alle Führerschein-Regelungen für Elektroroller in Deutschland. Verständlich, vollständig und auf dem neuesten Stand. Besonders für Senioren gibt es dabei gute Nachrichten.

1. Führerschein-Klassen im Überblick

In Deutschland werden Elektroroller (dazu zählen E-Mobile, Kabinenroller und klassische E-Roller) in verschiedene Geschwindigkeitsklassen eingeteilt. Jede Klasse hat andere Anforderungen an den Führerschein. Hier die wichtigste Regel:

Faustregel: Je langsamer das Fahrzeug, desto weniger Anforderungen an den Führerschein.

Es gibt vier relevante Geschwindigkeitsstufen: 6 km/h, 15 km/h, 25 km/h und 45 km/h. Jede hat eigene Regeln, die wir nun im Detail erklären.

2. Bis 6 km/h — Komplett führerscheinfrei

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h gelten rechtlich als motorisierte Krankenfahrstühle. Sie sind:

  • Komplett führerscheinfrei — kein Mindestalter
  • Keine Versicherungspflicht (aber empfohlen)
  • Dürfen auf Gehwegen fahren
  • Ideal für kurze Wege und mobilitätseingeschränkte Personen

Diese Kategorie eignet sich vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nur kurze Strecken im Nahbereich zurücklegen möchten.

3. Bis 15 km/h — Die Sonderzulassung

Einige Elektromobile können mit einer speziellen 15 km/h Sonderzulassung zugelassen werden. Das ist besonders interessant, denn:

Vorteile der 15 km/h Sonderzulassung

  • Ohne Führerschein fahrbar — ab 15 Jahren
  • Straßenzulassung inklusive
  • Deutschlandweit gültig
  • Alle Papiere werden mitgeliefert
  • Versicherungskennzeichen erforderlich (ca. 30-70 EUR/Jahr)

Die 15 km/h Sonderzulassung ist unsere beliebteste Option für Personen, die keinen Führerschein besitzen und trotzdem mobil sein möchten. Der E-Mobil Vita 4000 ist beispielsweise mit dieser Zulassung erhältlich.

4. Bis 25 km/h — Mofa-Klasse

Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fallen in die sogenannte Mofa-Klasse. Hier gelten folgende Regeln:

Geboren vor 01.04.1965

  • Komplett führerscheinfrei!
  • Keine Prüfbescheinigung nötig
  • Nur Personalausweis mitführen

Geboren ab 01.04.1965

  • Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich
  • Oder: Führerschein Klasse AM / B
  • Mindestalter: 15 Jahre

Was ist die Mofa-Prüfbescheinigung?

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne. Sie ist ein einfacher Nachweis, den man nach einer kurzen theoretischen und praktischen Ausbildung bei einer Fahrschule oder dem TÜV erhält. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 70 und 150 Euro.

Wichtig: Wenn Sie bereits einen Autoführerschein (Klasse B oder den alten Klasse 3) besitzen, benötigen Sie keine zusätzliche Mofa-Prüfbescheinigung. Der Autoführerschein deckt diese Klasse automatisch ab.

5. Bis 45 km/h — Führerschein Klasse AM

Für Elektroroller und Kabinenroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h benötigen Sie den Führerschein Klasse AM. Hier gibt es keine Altersausnahmen — auch nicht für Personen, die vor 1965 geboren sind.

Führerschein Klasse AM — die wichtigsten Fakten

  • Mindestalter: 15 Jahre (in den meisten Bundesländern)
  • Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern bis 45 km/h
  • Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
  • Kosten: ca. 500-800 Euro (Fahrschule + Prüfung)
  • Keine Probezeit

Der Autoführerschein reicht: Wenn Sie bereits den Führerschein Klasse B (oder den alten Klasse 3) besitzen, dürfen Sie automatisch alle Elektroroller bis 45 km/h fahren. Die Klasse AM ist in Klasse B enthalten.

In dieser Kategorie finden Sie leistungsstarke Modelle wie den Kabinenroller Flow (45 km/h) oder den E-Mobil Neo (45 km/h).

6. Der Stichtag 01.04.1965 — Die Sonderregelung für Senioren

Der 1. April 1965 ist ein wichtiger Stichtag im deutschen Verkehrsrecht. Die Mofa-Prüfbescheinigung wurde erst im Jahr 1980 eingeführt. Für alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits 15 Jahre alt waren (also vor dem 01.04.1965 geboren), gilt eine dauerhafte Befreiung von dieser Pflicht.

Das bedeutet konkret:

  • 1.Sie dürfen Elektroroller und E-Mobile bis 25 km/h ohne Führerschein und ohne Prüfbescheinigung fahren.
  • 2.Sie dürfen 3-Rad Kabinenroller bis 25 km/h ebenfalls ohne Führerschein fahren.
  • 3.Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis mitführen, um Ihr Alter nachweisen zu können.
Achtung: Für 45 km/h Modelle und 4-Rad Fahrzeuge über 25 km/h gilt diese Befreiung nicht. Hier benötigen Sie immer einen Führerschein der Klasse AM oder B.

Diese Regelung macht es vielen Senioren möglich, ohne bürokratische Hürden wieder mobil zu sein. Unser kostenloser 2-Minuten-Test zeigt Ihnen sofort, welche Modelle Sie ohne Führerschein fahren dürfen.

7. Vergleichstabelle — Führerschein nach Geschwindigkeit

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über alle Geschwindigkeitsklassen und die jeweiligen Führerschein-Anforderungen:

GeschwindigkeitFührerscheinGeb. vor 01.04.1965MindestalterVersicherung
Bis 6 km/hKeiner nötigKeiner nötigKeinesEmpfohlen
Bis 15 km/hKeiner nötig*Keiner nötig15 JahrePflicht
Bis 25 km/hMofa-PrüfbescheinigungKeiner nötig15 JahrePflicht
Bis 45 km/hKlasse AM oder BKlasse AM oder B15-16 Jahre**Pflicht

* Mit Sonderzulassung. ** Je nach Bundesland.

Unsere Modelle und ihre Führerschein-Anforderungen

Hier sehen Sie auf einen Blick, welchen Führerschein Sie für unsere Elektromobile und Kabinenroller benötigen:

E-Mobil Vita 4000, 15 km/h

15 km/hKeiner nötig (Sonderzulassung)

E-Mobil Vita Care 1000, 25 km/h

25 km/hMofa-Prüfbescheinigung / frei vor 01.04.1965

E-Mobil Vita Care 4000, 25 km/h

25 km/hKlasse AM oder B

Kabinenroller Cruise, 25 km/h

25 km/hMofa-Prüfbescheinigung / frei vor 01.04.1965

E-Mobil Neo, 45 km/h

45 km/hKlasse AM oder B

Kabinenroller Flow, 45 km/h

45 km/hKlasse AM oder B

Unsicher, was Sie fahren dürfen?

Unser kostenloser 2-Minuten-Test analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen sofort, welche Modelle für Sie infrage kommen.

8. Häufig gestellte Fragen zum Führerschein für Elektroroller

Braucht man einen Führerschein für einen Elektroroller?

Das hängt von der Geschwindigkeit ab. Elektroroller bis 6 km/h sind komplett führerscheinfrei. Modelle bis 25 km/h erfordern eine Mofa-Prüfbescheinigung — außer Sie sind vor dem 01.04.1965 geboren. Elektroroller bis 45 km/h benötigen mindestens den Führerschein Klasse AM. Der Autoführerschein (Klasse B) reicht für alle Modelle aus.

Dürfen Senioren Elektroroller ohne Führerschein fahren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen 25 km/h Elektroroller (Mofa-Klasse) komplett ohne Führerschein und ohne Prüfbescheinigung fahren. Modelle bis 6 km/h und 15 km/h mit Sonderzulassung sind für alle Altersgruppen führerscheinfrei.

Was ist die Mofa-Prüfbescheinigung und wer braucht sie?

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein einfacher Nachweis für das Fahren von Fahrzeugen bis 25 km/h. Sie ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne und deutlich einfacher zu erlangen. Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, benötigt sie nicht. Wer einen Autoführerschein (Klasse B) besitzt, hat sie automatisch mit eingeschlossen.

Welchen Führerschein brauche ich für einen 45 km/h Kabinenroller?

Für Kabinenroller und Elektroroller mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigen Sie mindestens den Führerschein Klasse AM. Der Autoführerschein Klasse B schließt Klasse AM automatisch ein. Es gibt keine Altersausnahmen für diese Geschwindigkeitsklasse.

Was ist der Stichtag 01.04.1965 und warum ist er wichtig?

Der 01. April 1965 ist ein gesetzlicher Stichtag im deutschen Verkehrsrecht. Personen, die vor diesem Datum geboren wurden, dürfen Mofas und Elektroroller bis 25 km/h ohne jeglichen Führerschein oder Prüfbescheinigung fahren. Diese Regelung basiert auf einer Übergangsvorschrift, da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde.

Kann ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 einen Elektroroller fahren?

Ja! Der alte Führerschein Klasse 3 entspricht dem heutigen Führerschein Klasse B und schließt automatisch die Klassen AM und A1 (bis 125 ccm) mit ein. Damit dürfen Sie alle Elektroroller und Kabinenroller bis 45 km/h fahren.

Fazit: Viele Senioren dürfen mehr als sie denken

Die Führerschein-Regelungen für Elektroroller sind übersichtlicher als viele denken. Besonders die Sonderregelung für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, macht es vielen Senioren möglich, ohne jegliche Prüfung wieder mobil zu sein.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich kostenlos beraten. Unsere Experten klären Ihre persönliche Führerschein-Situation und empfehlen das passende Modell — unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

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